Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für den mit Ihnen (nachfolgend werden Sie Mieter genannt) abzuschließenden Beherbergungsvertrag gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen, die durch die Campingplatzordnung und die aktuellen Preislisten ergänzt und konkretisiert werden. Einzelvertraglich abzuschließende Mietverträge sehen außerdem besondere Mietbedingungen vor, die in jedem Fall vorrangig sind. Bei widersprüchlichen Regelungen gelten somit die Mietvertragsbedingungen, im Übrigen jedoch ergänzt durch diese Geschäftsbedingungen.


ANMELDUNG

Anmeldungen sind nach Bestätigung schriftlich oder E-Mail durch den Campingplatz “Juliusplate“ verbindlich. Der in der Rechnung ausgewiesene Anzahlungsbetrag ist zu den ausgewiesenen Terminen fällig und zahlbar, der restliche Rechnungsbetrag muss spätestens am Anreisetag bzw. am ausgeschriebenen Termin bei der Campingplatzverwaltung eingegangen sein. Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf Überlassung gebuchter Leistungen.


BVCD-, ADAC-, DCC- und ACSI-Mitglieder

die einen Rabatt beanspruchen möchten (sofern ein Vertrag zwischen dem Vermieter und der Organisation besteht), müssen ihren Mitgliedsausweis bei der Anreise vorlegen. Eine nachträgliche Rabattgewährung ist andernfalls leider nicht möglich. Für Saison- und Dauercamper sowie Spezial- und Sonderangebote gelten bereits günstigere Konditionen. Eine zusätzliche Rabattgewährung scheidet in diesen Fällen aus.


VERTRAGSÄNDERUNG, RÜCKTRITT (Mietwohnwagen)

Vertragsänderungen sind vorbehaltlich mit der Zustimmung des Vermieters möglich. Nach bestätigter Reservierung entsteht hierfür jedoch ein Vertrag. Im Fall des Rücktritts bis 14 Tage vor Anreise hat der Vermieter Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 50 % ,7 Tage vor Anreise 80 %, 1 Tag 100 % vom Gesamtmietpreis, soweit einzelvertraglich vereinbarte Mietbedingungen hiervon abweichen, gelten vorrangig die Regelungen des Mietvertrages.


AN- UND ABREISE (Feriencamping)

Die Anreise kann ab 12.00 Uhr und bis 20.00 Uhr erfolgen. Im Fall einer frühen oder verspäteter Anreise einfach mit der Campingplatzverwaltung absprechen.

Die Abreise muss bis 11.00 Uhr erfolgen (Abreise Mietobjekte bis 11.00 Uhr). Bei der Abreise ist der Standplatz sauber und unbeschädigt zurückzugeben. Bei verspäteter Abreise ist der Vermieter berechtigt Kosten einer zusätzlichen Übernachtung zu berechnen. Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Kostenerstattung, es sei denn es liegt ein Fall höherer Gewalt vor (siehe unten). Bitte melden Sie sich vor der Abreise bei der Campingplatzverwaltung ab, die zugleich die Stromabrechnung vornimmt. Bei Anreise erhält jeder Mieter das Informationsblatt „Die&Das“ und auf Wunsch weiteres Informationsmaterial, wie Fahrradkarten, Ausflugsziele, Einkaufsmöglichkeiten etc.


VERTRAGSSTÖRUNG DURCH HÖHERE GEWALT

Bei Vertragsstörungen durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen), steht jedem Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. In diesem Fall sind dem Mieter die gezahlten Rechnungsbeträge abzüglich anteiliger Entgelte für die vom Vermieter bereits erbrachten Leistungen zu erstatten. Weitergehende Ansprüche bestehen wechselseitig nicht.


BESUCHER

Grundsätzlich darf nur die angemeldete Personenzahl den Platz nutzen. Besucher (Tages- und Übernachtungsgäste, auch Kurzbesucher) sind willkommen, jedoch vor dem Betreten des Platzes bei der Campingplatzverwaltung anzumelden und abzurechnen. Es ist ein Besucher- bzw. Übernachtungsentgelt gemäß Preisliste zu entrichten. Informieren Sie Ihre Gäste über die Campingplatzordnung. Der Mieter haftet kostenpflichtig dafür, dass Kurzbesucher und Tagesgäste den Platz bis spätestens 22.00 Uhr unaufgefordert verlassen. Die Besucherfahrzeuge sind auf unserem Parkplatz vor der Schranke zu parken.


Einfahrtsberechtigung

Jedem Mieter wird pro Stellplatz eine Zugangsberechtigung für die Schranke eingerichtet. Mit der Kennzeichenerkennung kann teilw. (je nach Programmierung) die Schrankenanlage vom Campingplatz außerhalb der Ruhezeiten betätigt werden. In Notfällen (z.B. Arzteinsatz) können diese Schranken mit einer Noteinrichtung auch innerhalb der Ruhezeiten geöffnet werden. Die Benutzung der Noteinrichtung ist ausdrücklich auf Notfälle beschränkt.


HAFTUNG DES VERMIETERS

Der Vermieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch ihn, seinen gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet er, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch ihn, seinen gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters für Personen- und Sachschäden – auch gegenüber Dritten, insbesondere Besuchern des Mieters – ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden infolge einer Unterbrechung der Stromzufuhr, infolge höherer Gewalt und für Schäden an Fahrzeugen, Wohnwagen oder anderen Sachen.


HAFTUNG DES MIETERS

Der Mieter ist verpflichtet, vorstehende Haftungsvereinbarung (Haftung des Vermieters) an die in seinem Haushalt lebenden und andere Personen weiterzugeben, die sich mit seiner Einwilligung auf dem Campingplatz aufhalten. Bei Verstoß hiergegen hat er den Vermieter im Rahmen des Haftungsausschlusses von Ansprüchen Dritter freizustellen und ist dem Vermieter ggf. ersatzverpflichtet. Beschädigungen des vermieteten Platzes und Schäden an Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzgeländes sind dem Vermieter oder seinen Beauftragten unverzüglich anzuzeigen. Für durch schuldhaft verspätete Anzeigen verursachte Schäden haftet der Mieter.

Der Mieter haftet für Schäden an der Mietsache und Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzgeländes, die durch die Vernachlässigung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Das gilt in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, seine Besucher, von ihm beauftragte Handwerker oder sonstige Dritte, die sich mit seiner Einwilligung auf dem Campingplatzgelände aufhalten, verursacht worden sind. Auf dem Gelände des Campingplatz Juliusplate ist Anleinpflicht für Hunde.vorgeschrieben.

Pro Platz dürfen maximal drei Hunde gemeldet sein.


MEHRERE MIETER

Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Die Mieter bevollmächtigen sich untereinander in der Weise, dass jeder von ihnen allein berechtigt ist, Willenserklärungen, z.B. Kündigungen, mit Wirkung für alle entgegenzunehmen. Die Vollmacht ist aus wichtigem Grund schriftlich widerruflich.


INFORMATIONEN ÜBER DEN CAMPINGPLATZ

Wir informieren Sie gern per Post oder per E-Mail über unsere aktuellen Prospekte, Informationen, sowie Veranstaltungen der Saison. Sie haben das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten sowie auf Anpassung und Löschung. Wir bitten Sie dann um eine kurze Mitteilung.


ANSCHRIFTEN UND BANKVERBINDUNG

Raiffeisenbank Wesermarsch- Süd  

IBAN: DE06 2806 1410 0012 4940 00

BIC: GENODEF1BRN

Gerichtsstand und Erfüllungsort: Brake,

Campingplatz: Campingplatz “Juliusplate“,Juliusplate 4,27804 Berne, Tel. 04406/1666,

Fax 04406/9572235, camping@juliusplate.de

Rechnungen und Zahlungen

Mahnkosten betragen 5 Euro / Ratenzahlung ab 5 Euro Zusatzgebühr (nur in Super-Sonderfällen möglich.


Januar 2019